Adoption

Das Wort „Adoption“ kommt aus dem Lateinischen „adoptio“ und bedeutet „Annahme an Kindes statt“. Durch eine Adoption wird rechtlich ein Eltern-Kind-Verhältnis begründet, das nicht auf leiblicher Abstammung beruht. Das heißt, die Herkunftseltern geben ihre Rechte und Pflichten ab und die Adoptiveltern übernehmen diese für das Kind. Das Kind wird durch die Adoption einem leiblichen Kind gleichgestellt (Sorgerecht, Erbrecht, Unterhaltsrecht).

Eltern die ihr Kind zur Adoption freigeben, treffen eine sehr verantwortungsvolle Entscheidung. Sie verzichten aus unterschiedlichen Gründen auf ihr Kind und legen die Verantwortung für dieses in die Hände von Menschen, die diese Verantwortung tragen wollen und können.

Die Adoptionsvermittlungsstelle sucht für das Kind eine geeignete Familie. Für die Auswahl einer Adoptivfamilie sind das Wohl des Kindes, dessen Bedürfnisse sowie die Wünsche und Vorstellungen der leiblichen Eltern wichtige Entscheidungskriterien.