Was ist eine gesetzliche Betreuung?
Menschen mit einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung können nach § 1896 BGB einen Betreuer erhalten, wenn sie zur Wahrnehmung ihrer Angelegenheiten nicht mehr selbst in der Lage sind.
Der Betreuer vertritt die Interessen des Betoffenen im Rahmen seines Aufgabenkreises. Hierbei hat er das Wohl und die subjektiven Wünsche des Betreuten zu berücksichtigen.
Unsere Aufgaben als staatlich anerkannter Betreuungsverein
- Führen von gesetzlichen Betreuungen nach dem Betreuungsgesetz(BtG)
- Information zur Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
- Gewinnung, Beratung und Begleitung von ehrenamtlichen gesetzlichen Betreuerinnen und Betreuern
- Beratung von Bevollmächtigten
Sie möchten als ehrenamtlicher gesetzlicher Betreuer tätig werden?
- Bei uns erhalten Sie umfassende Informationen zu den Aufgaben eines gesetzlichen Betreuers.
- Wir vermitteln Sie an die entsprechenden Stellen (Betreuungsstelle, Betreuungsgericht).
Sie führen bereits ehrenamtlich eine gesetzliche Betreuung oder Sie vertreten eine erwachsene Person mittels einer Vollmacht?
Bei uns erhalten Sie persönliche Beratung für z. B.
- Informationen zu Heimunterbringung
- Versorgungsmöglichkeiten zu Hause
- Hilfe bei der Suche nach geeigneten therapeutischen Einrichtungen
- Unterstützung bei Antragstellungen
- Abfassen von Berichten
sowie weiterführende Informationen und Fortbildungsmöglichkeiten.
Die Angebote unseres Betreuungsvereins für ehrenamtliche Betreuer/Betreuerinnen und Bevollmächtigte sind kostenlos.
Sie möchten persönlich vorsorgen?
Jeder kann durch die Folgen eines Unfalls, einer Krankheit oder altersbedingt seine persönliche Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit verlieren.
- Formulieren Sie Ihre persönlichen Wünsche für den Vertretungsfall!
- Legen Sie fest, wer Ihre Interessen vertreten soll!
Über die Möglichkeiten von Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung informieren wir Sie gerne!